FAQ - Oder rufen Sie uns einfach an

Kontakt:

069 760 264 78

Wann muss ich mich bei UltraGS vor dem Umzug melden?

Wir sind stets bemüht, Ihnen den Umzug so angenehm wie möglich zu gestalten. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob Sie den Umzug im Voraus planen möchten oder ob Sie kurzfristig umziehen wollen. Wenn Sie allerdings ein bestimmtes Datum im Auge haben, dann empfehlen wir Ihnen mit der Buchung etwa 2 bis 4 Wochen vorher zu beginnen – je nachdem, ob Sie innerhalb einer Stadt oder auf größere Distanz umziehen.

Ist der Kostenvoranschlag kostenpflichtig?

Alle unseren Kostenvoranschlägen sind kostenlos und unverbindlich. Sie können sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an uns wenden, um einen Kostenvoranschlag zu erhalten.

Kann ich auch Verpackungsmaterialien bei UltraGS bestellen?

Ja! – Wir bieten Ihnen gerne Karton, Folie … zu einem günstigen Preis an. Schreiben Sie uns am besten direkt eine Nachricht oder rufen Sie direkt an.

Sind meine Möbel, mein Hab und Gut beim Umzug versichert?

Sie können sich bei UltraGS-Umzügen darauf verlassen, dass Ihre Möbel und Einrichtung in den besten Händen sind. Jeder Umzug wird zudem mit einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung von 620 Euro pro Kubikmeter abgesichert.

Können wir auch am Sonntag oder einem Feiertag umziehen?

Ja, wenn Sie es wünschen.

Wann oder wie muss ich den Umzug bezahlen?

Wenn Sie Ihre Umzugskosten selber übernehmen, muss der vereinbarte Betrag nach der Auftragsausführung in bar, per Überweisung oder mit PayPal bezahlt werden. Bei einer Überweisung bitten wir Sie uns am Umzugstag die getätigte Überweisung nachzuweisen.

Ist schlechtes Wetter ein Problem für den Umzug?

Nein. Denn Ihre Möbel werden vor Schmutz bestens geschützt. Wir packen Ihre Möbelstücke mit Umzugsdecken und Stretchfolie ein.

Was passiert, wenn der Umzug kurzfristig verschoben werden muss?

Es passiert sehr oft, dass die Fertigstellungstermine der Baufirmen oder der Handwerker nicht eingehalten werden oder unvorhersehbare Ereignisse eintreten. Wir berechnen dafür keine zusätzlichen Kosten, falls diese mindestens 4 Wochen vor dem Umzugstermin mitgeteilt werden. Eine Lösung finden wir in diesem Fall immer für Sie.

Ist eine Halteverbotszone am Umzugstag nötig?

Wenn Sie in einer größeren Stadt oder in einer dicht besiedelten Gegend leben, ist es ratsam, rechtzeitig (ca. zwei Wochen vor dem Umzug) bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ein Halteverbot zu beantragen. Wenn Sie die behördliche Genehmigung vorweisen können, benötigen Sie noch ein Unternehmen, das die Schilder sachgemäß und rechtssicher aufstellt und dieses protokolliert. Nur so können Sie sich entspannt zurücklehnen und Ihr Umzug wird nicht unnötig erschwert.

Natürlich übernehmen wir auf Wunsch gerne die Beantragung der Halteverbotszone sowie das Aufstellen der Halteverbotsschilder. Sprechen Sie uns einfach an.

Umziehen mit dem Anspruch vom Jobcenter?

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen und Sie den Umzug auf finanziellen oder gesundheitlichen Gründen nicht selbst durchführen können, zahlt Ihnen das Amt die Kosten für eine Möbelspedition. Um die Leistung in Anspruch zu bekommen, benötigen Sie drei schriftliche Kostenvoranschläge von drei Umzugsfirmen. Da das Amt sicher gehen möchte, dass Sie das günstigste Angebot einer Möbelspedition in Anspruch nehmen, müssen Sie vorweg drei schriftliche Kostenangebote beim Jobcenter einreichen.

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Erfahrungen & Bewertungen zu UltraGS Umzug Frankfurt am Main