FAQ - Oder rufen Sie uns einfach an

Kontakt:

069 760 264 78

Wie lange vorher muss ich mich bei UltraGS melden?

Wir sind stets bemüht, Ihnen den Umzug so angenehm wie möglich zu gestalten. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob Sie den Umzug im Voraus planen möchten oder ob Sie kurzfristig umziehen wollen. Wenn Sie allerdings ein bestimmtes Datum im Auge haben, dann empfehlen wir Ihnen mit der Buchung etwa 2 bis 4 Wochen vorher zu beginnen – je nachdem, ob Sie innerhalb einer Stadt oder auf größere Distanz umziehen.

Ist der Kostenvoranschlag kostenpflichtig

Alle unsere Kostenvoranschläge sind kostenlos und unverbindlich. Sie können sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an uns wenden, um einen Kostenvoranschlag zu erhalten.

Kann ich auch Verpackungsmaterialien bei UltraGS mieten oder Kaufen?

Ja! – Wir bieten Ihnen gerne Karton, Folie … zu einem günstigen Preis an. Schreiben Sie uns am besten direkt eine Nachricht oder rufen Sie direkt an.

Sind meine Möbel, mein Hab und Gut beim Umzug versichert?

Sie können sich bei UltraGS-Umzügen darauf verlassen, dass Ihre Möbel und Einrichtung in den besten Händen sind. Jeder Umzug wird zudem mit einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung von 620 Euro pro Kubikmeter abgesichert.

Können wir auch am Sonntag oder einem Feiertag umziehen?

Ja, wenn Sie es wünschen.

Wann oder wie muss ich den Umzug bezahlen?

Wenn Sie Ihre Umzugskosten selber übernehmen, muss der vereinbarte Betrag nach der Auftragsausführung.in bar oder mit Paypal bezahlt werden. Bei einer Überweisung bitten wir Sie uns am Umzugstag die getätigte Überweisung nachzuweisen.

Ist schlechtes Wetter ein Problem?

Nein. Denn Ihre Möbel werden vor Schmutz bestens geschützt.
Wir packen Ihre Möbelstücke mit Umzugsdecken und Stretchfolie ein.

Der Umzug müsste Kurzfristig verschoben werden.

Solche Fälle passieren eigentlich sehr oft. Es werden Fertigstellungstermine der Baufirmen oder der Handwerker nicht eingehalten – oder unvorhersehbare Ereignisse treten ein.

Wir berechnen dafür aber keine extra kosten. Eine Lösung finden wir in diesem Fall immer für Sie.

Halteverbotszone am Umzugstag

Wenn Sie in einer größeren Stadt oder in einer dicht besiedelten Gegend leben, ist es ratsam, rechtzeitig (14 Tage vor dem Umzug) bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ein Halteverbot zu beantragen. Wenn Sie die behördliche Genehmigung vorweisen können, benötigen Sie noch ein Unternehmen, das die Schilder sachgemäß und rechtssicher aufstellt und dieses protokolliert. Nur so können Sie sich entspannt zurücklehnen und Ihr Umzug wird nicht unnötig erschwert.

Natürlich übernehmen wir auf Wunsch gerne die Beantragung der Halteverbotszone sowie das Aufstellen der Halteverbotsschilder. Sprechen Sie uns einfach an.

Umziehen mit Jobcenter

Wenn Sie als Hartz-IV-Empfänger aus Gründen umziehen, die vom Job-Center (ARGE) anerkannt werden und Sie können den Umzug auf Grund von Krankheit oder Verletzungen nicht selbst durchführen, zahlt Ihnen das Amt die Kosten für eine Möbelspedition.

Da das Amt sicher gehen möchte, dass Sie das günstigste Angebot einer Möbelspedition in Anspruch nehmen, müssen Sie vorweg drei schriftliche Kostenangebote einreichen.

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